Über zurückgebliebene unreife Staatsdiener

07.10.2016

Über zurückgebliebene unreife Staatsdiener

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Ich sage es gleich vorne weg :

Die Formulierung „zurückgebliebene unreife Staatsdiener“ ist nicht von mir. Ich zitiere nur. Ich könnte es auch so wie Böhmermann machen und sagen, dass was ist jetzt sage, sage ich nur, damit jedem klar wird, was man nicht sagen darf, und schon ist man juristisch aus dem Schneider. Aber das ist in diesem Fall gar nicht nötig, denn das Zitat stammt von einem Richter …

Es gibt eben solche und solche Richter wie es auch solche und solche Staatsdiener gibt …
Und es gibt solche Staatsanwälte, die Ziegenficken als „Überzeichnung menschlicher Schwächen“ ansehen und darin keine „Herabwürdigung der Person“ erkennen können, und solche, die unbedingt eine Strafe wollen, weil der Angeklagte „Volldepp“ gesagt hat. Aber so geht Rechtsstaat, und vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand .. ( das ist auch ein Zitat ..)

Vielleicht liegt es auch daran, dass die für das ZDF zuständige Justiz im Rhein-Main Gebiet europäischer denkt als die Justiz in einem Kuhdorf wie Neustadt. Das europäische Recht, das dem deutschen Recht übergeordnet ist, fordert schon lange eine Entkriminalisierung des „Straftatbestand“ Beleidigung :

beleidigung-europarat-osze

aa3Quelle :   http://rechtsstaatsreport.de/ehrdelikte1/

 

Deshalb hebt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte regelmässig entsprechende Urteile auf :

aa2Quelle :  https://www.welt.de/vermischtes/article3982794/Die-Bezeichnung-Blondine-ist-keine-Beleidigung.html

Worin beleidigungstechnisch der Unterschied zwischem einem Idioten und Faschisten und einem Volldepp und Mafiosi besteht weiss ich auch nicht …

Die Ehrpusseligkeit der Löffinger Administranten und Autokraten wird eben höher bewertet als die des türkischen Autokraten und sie wird höher bewertet als das Eigentumsrecht eines Angeklagten auf 450 € …

Solche Leute fallen schon im Kindergarten auf. Die rennen immer gleich zur Kindergärtnerin und fangen an schreien : „Wäääh, Tante Kindergärtnerin, der spielt da wo wir spielen wollen“ und „Wääh, der  hat Ratte zu mir gesagt“  …
Wenn sie älter sind rennen sie mit dem selben Geschrei zur Tante Richterin und die sagt dann, der  muss da weg und weil er so was böses gesagt hat muss er 450 Gummibärchen abgeben, aber die bekommt nicht ihr sondern der Onkel Staatsanwalt und dann ist wieder ( vorübergehend ) Ruhe im Löffinger Sandkasten …

Dabei ist Ehre doch etwas, was einem niemand verleihen kann und was sich auch nicht vor Gericht einklagen lässt. Ehre muss man sich durch sein Verhalten verdienen. Dann hat man sie und kein anderer kann sie irgendwie beschädigen. Wer weiss, was er geleistet hat und was er zu leisten imstande ist, braucht keine Bestätigung von aussen, schon gar nicht von welchen, die in dem Bereich nur Defizite vorweisen können. Deshalb würde es mir auch voll am Arsch vorbei gehen, wenn jemand von der Löffinger Mafia  Volldepp oder Ratte zu mir sagt. Das gilt auch und besonders für Bezeichnungen wie Verschwörungstheoretiker, Querulant, Rassist und Rechts- oder Linksradikaler ( je nach Bedarf …)
( Nebenbei gesagt : Ratten sind possierliche Tierchen, die man in der Zoohandlung kaufen und dann mit sich spazieren tragen kann …)

Das heisst aber nicht, dass sie mich nicht beleidigen könnten. Wenn mich die Löffinger Mafia zum Ehrenbürger von Löffingen ernennen würde, würde ich sofort Anzeige wegen Beleidigung erstatten.
Mit dieser Spezies möchte ich weder was zu tun haben noch in irgendeinen Zusammenhang gebracht werden. Da würde ich sogar ein Adhäsionsverfahren eröffnen und in einem Zivilprozess auf Unterlassung klagen …

Beleidigung ist ein spannendes Thema. Hier ist die Meinung des eingangs erwähnten Richters :

aa4aa5Doch, ich kann mich sehr gut wehren und das letzte Wort in dieser Sache ist noch lange nicht gesprochen …


Hier sind noch ein paar interessante links zum Thema :

https://sciencefiles.org/2016/09/29/jeder-hat-das-recht-zu-beleidigen/

http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/109310.html

http://löffingen-macht-platt.de/ehren-und-wuerdigen-bis-der-doktor-kommt/

http://rechtsstaatsreport.de/ehrdelikte1/

ca. 170.000 Strafanzeigen pro Jahr wegen Beleidigung …

”Beleidigung” – der unbestimmte Rechtsbegriff
Der seit Mai 1871 im Strafgesetzbuch – damals Reichs-Strafgesetzbuch genannt – vorhandene § 185, der berüchtigte ”Beleidigungs”-Paragraph, wird auch heute noch, trotz entgegen stehender Grundgesetzregeln, von der Justiz angewandt. Gerade diese Tatsache zeigt beispielhaft und überdeutlich die Entfernung der Richter und Staatsanwälte vom Grundgesetz, obwohl sich diese doch freiwillig und mit Eidesleistung diesem unterworfen haben. Richter, wie Staatsanwälte haben sich, entgegen ihrem Eid, über das Gesetz gestellt, statt diesem und damit dem Volkssouverän, von dem alle Staatsgewalt ausgeht, zu dienen.
Im vorangegangenen Abschnitt, wurde an Hand des Begriffes ”Ehre” kurz dargestellt, welche Folgen der Missbrauch eines rechtlich nicht bestimmbaren Begriffes haben kann – selbst Morde werden damit gerechtfertigt.
Nicht nach dem Gesetz, wohl aber nach der grundgesetzwidrigen Meinung der Rechtsprechung, steht der Begriff der ”Ehre” in einem grundlegenden Zusammenhang mit dem Begriff der ”Beleidigung” des § 185 des Strafgesetzbuches. Dass dort das Wort ”Ehre” nicht einmal vorkommt und der Inhalt der Straftat ”Beleidigung” nicht gesetzesbestimmt ist, stört die Staatsanwälte und die Richter nicht. Man bedient sich einfach willkürlicher Tatvorwürfe.
Trotz solch haarsträubender Zustände, nennt die ”Polizeiliche Kriminalstatistik” im Jahre 2003 sage und schreibe 145.041 Tatverdächtige in Sachen ”Beleidigung” und für das Jahr 2004 gar 174.455 ”erfasste Fälle”. Andere Quellen melden für das Jahr 2003 164.848 Strafanzeigen. Die Leser mögen selbst versuchen hochzurechnen, welche enormen Kosten aus diesen oder ähnlichen Zahlen seit Mai 1949 den in dieser Weise gesetzeswidrig schikanierten Bürgern verursacht wurden. So treibt ein nichtiges, aus der Zeit vor dem Grundgesetz stammendes Gesetz – unzutreffend gerne als ”vorkonstitutionelles Gesetz” bezeichnet – und eine grundgesetzwidrige Gesetzesauslegung der Rechtsprechung in Deutschland mitunter seltsame Blüten, wenn es um den Begriff der Ehre geht, der nach einigen Literaturstellen die ”sittliche Würde einer Person” oder den ”inneren Wert oder die Würde des Menschen” darstellen soll. Und so ist die Bedeutung des Begriffes ”Beleidigung” der Willkür der ”Beleidigten”, der Staatsanwälte und der Richter ausgesetzt und wird gerne als grundrechtswidriges Sanktionsmittel gegen – aus deren Sicht – unliebsame Zeitgenossen benutzt. Staatsanwälte, die auf Grund des § 185 StGB Anklage erheben und Richter, die sich darauf einlassen und Urteile fällen, verstoßen gegen eine ganze Reihe von Gesetzen:
Wegen der Gesetzesunbestimmtheit der Straftat ”Beleidigung”, wird gegen die Gesetzesunterwerfung aus Art. 97 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen, wie auch gegen die Rechtsregel ”nulla poena sine lege”, also gegen die Regel ”keine Strafe ohne Gesetz” und zwar des Art. 103 Abs. 2 GG, der Art. 7 und 10 EMRK und gegen einschlägige Artikel von Verfassungen von Bundesländern; weiter verstoßen solche Staatsanwälte und Richter gegen § 1 StGB und begehen damit Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB. Trotzdem wird kräftig seitens der Gerichte verurteilt, insbesondere, wenn ein mehr oder weniger Prominenter oder gar ein Beamter sich ”beleidigt”, an seiner ”Ehre verletzt” fühlt.
Die im Gesetz nicht bestimmte und damit nicht existente Straftat der ”Beleidigung” dient somit nicht selten der Beschädigung des Grundrechts der freien Meinungsäußerung, insbesondere dann, wenn die Unterdrückung unbequemer Meinungen oder die Öffentlichmachung von Tatsachen, selbst bei der ”Wahrnehmung berechtigter Interessen” – so § 193 StGB -, politisch, und sei es nur lokalpolitisch, unerwünscht ist.
****e
http://www.saar-echo.de/de/art.php?a=31674

 

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